Immobilien steueroptimiert verkaufen: Kein gewerblicher Grundstückshandel nach 5 Jahren!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Veräußerungen von Immobilien nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums führen nicht automatisch zu einem gewerblichen Grundstückshandel. Im entschiedenen Fall konnte eine Vermietungs-GmbH trotz umfangreicher Verkäufe die erweiterte Gewerbesteuerkürzung beanspruchen, da die Verkäufe nicht planmäßig, sondern aus einem außergewöhnlichen Ereignis (Tod des Geschäftsführers) resultierten.
Für Unternehmen und Immobiliengesellschaften bedeutet dies: Die steuerliche Bewertung von Grundstücksverkäufen hängt stark von den konkreten Umständen ab. Wer die Drei-Objekt-Grenze und die Fristen kennt, kann erhebliche Steuerbelastungen vermeiden.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Immobilienstrategie frühzeitig steuerlich prüfen. Wir unterstützen Sie bei Immobilienbesteuerung, Gewerbesteueroptimierung und Unternehmensnachfolge – individuell, rechtssicher und praxisorientiert.
Quelle: BFH, Beschluss vom 20.3.2025 - III R 14/23; NWB