Instandhaltungsrücklage beim Wohnungskauf richtig bilanzieren!

Wer als bilanzierender Unternehmer oder Immobilieninvestor eine Eigentumswohnung erwirbt, muss den auf die Instandhaltungsrücklage entfallenden Kaufpreisanteil steuerlich korrekt behandeln. Nach der BFH-Rechtsprechung ist dieser Betrag nicht sofort gewinnmindernd abzugsfähig, sondern als Forderung zu aktivieren.

Gerade bei Eigentumswohnungen, Instandhaltungsrücklagen und anschaffungsnahen Aufwendungen ist eine saubere steuerliche Einordnung entscheidend. 

Lassen Sie Immobilienkäufe und die steuerliche Behandlung von Rücklagen frühzeitig professionell prüfen, um Risiken zu vermeiden und Gestaltungspotenziale sicher zu nutzen.

Quelle: BFH, Urteil vom 15.1.2026 – IV R 19/23; NWB

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