Investitionsabzugsbetrag: Gewinngrenze von 200.000 € richtig prüfen!
Ein Investitionsabzugsbetrag kann Unternehmen steuerlich entlasten, wenn geplante Investitionen frühzeitig berücksichtigt werden sollen. Entscheidend ist jedoch die Gewinngrenze von 200.000 €. Nach der BFH-Rechtsprechung zählt dabei der steuerliche Gewinn nach außerbilanziellen Korrekturen; nicht abziehbare Betriebsausgaben wie die Gewerbesteuer können den maßgeblichen Gewinn erhöhen.
Für Unternehmer, Gewerbetreibende, bilanzierende Betriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen ist die korrekte Prüfung der Voraussetzungen besonders wichtig. Wird die Gewinngrenze überschritten, kann das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag versagen – mit unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen auf Liquidität, Steuerlast und Investitionsplanung.
Lassen Sie geplante Investitionen, außerbilanzielle Hinzurechnungen und die steuerliche Gewinngrenze frühzeitig bei uns prüfen, um Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher zu nutzen und Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Quelle: BFH, Urteil vom 1.10.2025 – X R 16, 17/23; NWB