Ist- oder Soll-Versteuerung bei bilanzierenden Freiberuflern?
Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die freiwillig bilanzieren, unterliegen trotz freier Berufsausübung der Soll-Versteuerung – selbst wenn sie die Voraussetzungen der Ist-Versteuerung teilweise erfüllen. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer ist sofort bei Leistungserbringung, nicht erst bei Zahlungseingang, ans Finanzamt abzuführen. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg bestätigt diese steuerliche Praxis und verweist auf die fehlende gesetzliche Grundlage für eine abweichende Behandlung.
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BFH, Urteil vom 19.11.2024 – VIII R 8/22