Kann ein Unternehmer zu viel an einen Geschäftspartner gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückverlangen?

Der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) besagt, dass die Umsatzsteuer den Unternehmer nicht belasten darf.
Sachverhalt: Der Kläger erwarb Holz von Lieferanten, die ihm dafür 19% USt in Rechnung stellte. Tatsächlich wären allerdings nur 7% USt fällig. Das Finanzamt erkannte ebenso nur die 7% USt beim Vorsteuerabzug an.
Der Kläger versuchte vergeblich bei dem Geschäftspartner eine korrigierte Rechnung zu erhalten und den zu viel bezahlten Betrag zurückzubekommen. Der Geschäftspartner erhob korrekterweise die Einrede der Verjährung. Später begehrte der Kläger den Erlass der zu viel gezahlten Steuer, was ebenfalls ebgelehnt wurde.
Das FG rief den EuGH an und dieser entschied, dass der Kläger einen Direktanspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten USt hat, sofern Ihm weder Betrug, Missbrauch, noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.