Kapitalertragssteuerfreie Ausschüttung an EU-Muttergesellschaft!

Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH an eine Muttergesellschaft in einem anderen EU-Staat können auch nach Beginn der Liquidation von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass die ausgeschütteten Gewinne bereits vor Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind und die Beteiligungsvoraussetzungen erfüllt werden. 

Für internationale Unternehmensstrukturen kann diese Abgrenzung erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. 

Trust and Taxes unterstützt bei grenzüberschreitenden Ausschüttungen, Freistellungsverfahren und Fragen des internationalen Steuerrechts.

Quelle: BFH, Urteil vom 3.3.2026 - VIII R 8/24; NWB

Mehr über Steuern, Recht und Wirtschaft