Kein Steuerabzug: Schulgeld für Schweizer Privatschulen nicht absetzbar!

Wichtig für Eltern: Schulgeld für eine Privatschule in der Schweiz ist nicht steuerlich absetzbar. Der Sonderausgabenabzug von 30 % (max. 5.000 €) gilt ausschließlich für Schulen in der EU oder im EWR, die zu einem in Deutschland anerkannten Abschluss führen. Kosten für Betreuung, Unterkunft und Verpflegung sind generell ausgeschlossen.

Das Finanzgericht Münster hat bestätigt: Selbst bei Wohnsitz in Deutschland besteht kein Anspruch auf Sonderausgabenabzug, wenn die Schule außerhalb der EU/EWR liegt oder wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist.

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FG Münster, Urteil vom 14.11.2024 – 8 K 2742/22 E

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