Kein Werbungskostenabzug bei Privat-Pkw trotz verfügbarem Dienstwagen!
Nutzen Arbeitnehmer für Dienstreisen ihren privaten Pkw, obwohl ein kostenfrei nutzbarer Dienstwagen zur Verfügung steht, können die Fahrtkosten steuerlich nicht als Werbungskosten abziehbar sein. Nach der BFH-Rechtsprechung gilt dies insbesondere, wenn der Privat-Pkw nur deshalb eingesetzt wird, damit der Dienstwagen währenddessen privat von einem Familienangehörigen genutzt werden kann.
Für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Außendienstmitarbeiter und Arbeitgeber mit Dienstwagenregelungen ist die richtige steuerliche Einordnung von Dienstreisen, Fahrtkosten, Werbungskosten und Privatnutzung entscheidend. Lassen Sie Dienstwagenüberlassung, Privat-Pkw-Nutzung und Reisekosten steuerlich bei uns prüfen, um Fehler in der Steuererklärung und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Quelle: BFH, Urteil vom 21.12.2026 – VI R 30/24; NWB