Keine Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten beim GmbH-Verkauf!
Wer eine wesentliche Beteiligung (mindestens 1 %) an einer GmbH oder AG im Privatvermögen verkauft, muss den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern. Laut aktuellem BFH-Urteil zählen Steuerberaterkosten für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns jedoch nicht zu den abziehbaren Veräußerungskosten. Damit erhöhen sich in vielen Fällen die steuerliche Belastung beim Verkauf von GmbH-Anteilen erheblich.
Für Gesellschafter, Investoren und Unternehmer ist eine frühzeitige steuerliche Strukturierung entscheidend – insbesondere bei Beteiligungen im Privat- oder Betriebsvermögen. Wir beraten Sie umfassend zur steueroptimierten Gestaltung beim Beteiligungsverkauf, zur Abgrenzung von Veräußerungskosten sowie zu strategischen Lösungen im Gesellschafts- und Steuerrecht.
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Quelle: BFH, Urteil vom 9.9.2025 – IX R 12/24; NWB