Klima-Splitgerät in der WEG: Anspruch auf Zustimmung möglich!
Wohnungseigentümer können grundsätzlich verlangen, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem Balkon gestattet. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt dies insbesondere dann, wenn keine unzumutbaren optischen Beeinträchtigungen oder bereits sicher feststehenden Lärmbelastungen für andere Eigentümer zu erwarten sind. Fassadendurchbruch, Montageort und technische Ausführung müssen dabei sachgerecht geplant und fachgerecht umgesetzt werden.
Für Wohnungseigentümer, WEG-Verwaltungen und Immobilienbesitzer ist eine rechtzeitige Prüfung der Beschlusslage, möglicher Immissionen und der Vorgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz entscheidend.
Trust and Taxes unterstützt Sie bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Immobilien und Wohnungseigentum. Lassen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig fachlich prüfen.
Quelle: BGH, Pressemitteilung v. 17.7.2026 zu BGH, Urteil v. 17.7.2026 - V ZR 162/25; NWB