Konzernklausel bei der Grunderwerbsteuer: BFH verschärft Anforderungen bei Umstrukturierungen!
Die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel greift nicht, wenn Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Der Bundesfinanzhof stellt klar: Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Konzernmutter bereits in den fünf Jahren vor dem Vorgang mit mindestens 95 % beziehungsweise nach aktueller Rechtslage 90 % an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt war. Gerade bei Konzernumstrukturierungen, Umwandlungen und grenzüberschreitenden Beteiligungen können damit schnell erhebliche Grunderwerbsteuer-Risiken entstehen.
Für Unternehmen, Immobiliengesellschaften und Konzerne gilt daher: Umstrukturierungen, Einbringungen und Gesellschafterwechsel sollten steuerlich frühzeitig geprüft werden.
Lassen Sie Ihre Konzernstruktur und geplanten Transaktionen jetzt steuerlich prüfen, um Grunderwerbsteuer-Risiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Quelle: BFH, Urteil vom 8.10.2025 – II R 33/23; NWB