Mietpreisbremse verlängert: Schutz vor steigenden Mieten bis 2029!
Der Bundesrat hat die Mietpreisbremse bis 31.12.2029 verlängert. Damit dürfen Mieten bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten weiterhin maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Betroffen sind vor allem Ballungszentren und Regionen mit stark steigenden Mieten, in denen Wohnraummangel herrscht.
Für Mieter bedeutet das: mehr Schutz vor überhöhten Mieten und größere Planungssicherheit, insbesondere für Familien und Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen. Vermieter müssen ihre Mietpreisgestaltung weiterhin prüfen und rechtssicher anpassen.
Sie möchten wissen, was die Verlängerung der Mietpreisbremse für Sie konkret bedeutet – ob als Mieter oder Vermieter? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zum Mietrecht und zu steuerlichen Auswirkungen.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. 11.7.2025; NWB