Mindestlohn 2026/2027: Was Arbeitgeber jetzt vorbereiten müssen!
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde und zum 1.1.2027 auf 14,60 €. Gleichzeitig erhöht sich zum 1.1.2026 auch die Minijob-Grenze, damit bei Minijobbern weiterhin eine Wochenarbeitszeit von rund zehn Stunden möglich bleibt. Betroffen sind alle Arbeitgeber – besonders in personalintensiven Branchen wie Gastronomie, Handel, Dienstleistungen und Immobilienwirtschaft.
Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Auswirkungen die Erhöhung auf Lohnkosten, Arbeitszeitmodelle, Minijob-Verträge und Vergütungsstrukturen hat. Entscheidend sind eine rechtssichere Anpassung von Arbeitsverträgen, eine korrekte Lohnbuchhaltung und eine vorausschauende Personal- und Liquiditätsplanung, um Risiken bei Prüfungen von Zoll oder Finanzverwaltung zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Mindestlohnregelungen, der Optimierung Ihrer Minijob-Modelle und einer effizienten, digitalen Lohnabrechnung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsprozesse rechtssicher und zukunftsfest aufstellen.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 29.10.2025; NWB