Pensionsverpflichtung übernommen? Jetzt Steuervorteile sichern!

Übernehmen Sie als Arbeitgeber Pensionszusagen samt Vermögenswerten vom bisherigen Arbeitgeber eines neuen Mitarbeiters, entsteht oft ein bilanzwirksamer Übernahmegewinn. Laut aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kann dieser Gewinn durch Rücklagenbildung steuerlich gestreckt werden – über 15 Jahre! Das schafft Liquidität, Planungssicherheit und verhindert hohe Einmalbelastungen.

Nutzen Sie die Chance, bei der Übernahme von Pensionsverpflichtungen steuerlich zu optimieren. Vermeiden Sie unnötige Steuerlast durch eine vorausschauende Gestaltung – wir zeigen Ihnen, wie.
Jetzt steuerlich beraten lassen und Gestaltungsspielräume nutzen!

Quelle: BFH, Urteil vom 23.10.2024 – XI R 24/21; NWB

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