Pensionszusage für GmbH-Geschäftsführer steuerlich sicher gestalten!
Eine Pensionszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann steuerlich anerkannt werden, auch wenn keine Probezeit absolviert wurde und die Versorgung nicht mehr klassisch erdienbar ist. Entscheidend ist nach der BFH-Rechtsprechung insbesondere, ob die Pensionszusage auf einer Entgeltumwandlung beruht, das Geschäftsführergehalt angemessen ist und für die GmbH kein unangemessenes finanzielles Risiko entsteht.
Für GmbHs, Gesellschafter-Geschäftsführer, Unternehmer und Freiberufler ist die steuerliche Gestaltung von Pensionszusagen besonders sensibel.
Lassen Sie Pensionszusagen, Geschäftsführer-Vergütungen, Pensionsrückstellungen und mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen frühzeitig steuerlich prüfen, um Risiken zu vermeiden und Versorgungsmodelle rechtssicher zu gestalten.
Quelle: BFH, Urteil vom 19.11.2025 – I R 50/22; NWB