Pensionszusage mit Entgeltumwandlung rechtssicher prüfen!

Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage für Gesellschafter, Geschäftsführer oder nahestehende Arbeitnehmer einer GmbH ist nicht allein der vereinbarte Zinssatz entscheidend. Nach der BFH-Rechtsprechung kommt es vor allem darauf an, ob die Gesamtausstattung der Bezüge einschließlich Arbeitslohn, Pensionszusage, Verzinsung und weiterer Vorteile angemessen ist.

Für GmbHs, Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer ist die steuerliche Prüfung besonders wichtig, um verdeckte Gewinnausschüttungen, fehlerhafte Pensionsrückstellungen und Risiken bei der Körperschaftsteuer zu vermeiden. 

Lassen Sie Pensionszusagen, Entgeltumwandlungen, Zinssätze und Geschäftsführer-Vergütungen frühzeitig bei uns steuerlich prüfen, um Versorgungslösungen rechtssicher und steuerlich optimiert zu gestalten.

Quelle: BFH, Urteil vom 17.12.2025 - I R 4/23; NWB

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