Pensionszusage nach Scheidung: Steuerfallen beim Versorgungsausgleich vermeiden!

Wird im Rahmen einer Scheidung der Pensionsanspruch eines Gesellschafters (z. B. Komplementär einer KG oder GmbH & Co. KG) im Versorgungsausgleich geteilt, ist diese interne Teilung zunächst steuerfrei. Erhöht sich später jedoch der Teilwert des auf den geschiedenen Ehegatten übertragenen Pensionsanrechts, ist dieser Wertzuwachs steuerpflichtig und als gewerbliche Einkünfte zu erfassen – selbst ohne Gesellschafterstellung und ohne tatsächlichen Liquiditätszufluss.

Davon betroffen sind insbesondere Unternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften sowie deren (Ex-)Ehegatten, wenn Pensionszusagen in Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen eine Rolle spielen. Wenn Sie eine Scheidung mit Versorgungsausgleich planen oder bereits eine Pensionszusage besteht, sollten Sie die steuerlichen Folgen von Teilung und späteren Wertsteigerungen sorgfältig prüfen lassen. 

Wir analysieren Ihre Pensionszusage, Gewinnfeststellungsbescheide und Vereinbarungen und zeigen rechtssichere Gestaltungen auf. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor steuerliche Mehrbelastungen entstehen.

Quelle: FG Münster, Urteil vom 18.6.2025 – 3 K 569/23 F, Rev. beim BFH: IV R 12/25; NWB

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