Pilot auf dem Weg zum Flughafen? Nur Entfernungspauschale absetzbar!

Piloten können für Fahrten zu ihrem Stationierungsflughafen lediglich die Entfernungspauschale geltend machen – unabhängig davon, ob sie dort täglich erscheinen oder von anderen Flughäfen abheben. Laut Finanzgericht Köln gilt der zugewiesene Flughafen als erste Tätigkeitsstätte. Damit werden nur 0,30 € je Entfernungskilometer steuerlich anerkannt – nicht die tatsächlichen Fahrtkosten für Hin- und Rückweg.

Steuerliche Klarheit für Berufspendler in der Luftfahrt. Ob Pilot, Flugbegleiter oder technisches Personal: Wir prüfen, welche Fahrtkosten Sie steuerlich geltend machen können und wie Sie Ihre Steuerlast rechtssicher optimieren. Jetzt Termin sichern - für eine individuelle Steuerberatung, die wirklich abhebt. 

Quelle: FG Köln, Urteil vom 4.12.2024 – 12 K 1369/21, Rev. beim BFH: VI R 4/25; NWB

Mehr über Steuern, Recht und Wirtschaft