Privatnutzung eines Lieferwagens beim selbstständigen Handwerker
Der BFH wies die Klage eines selbstständigen Handerkers dahingehend ab, dass sein Van auch privat genutzt wurde und somit eine Entnahme nach der sog. "1 % - Methode" angenommen wurde, da kein Fahrtenbuch vorlag. Der Kläger hatte in seinem Betriebsvermögen (Hausmeisterservice) zwei Fahrzeuge, einerseits einen Mercedes Vito (2 Sitze, keine besondere Ausstattung für Handwerker) und ein Multicar. Beim Multicar wurde eine reine betriebliche Nutzung angenommen, beim Vito jedoch nicht. Der Kläger hätte entweder ein Fahrtenbuch führen müssen, oder an dem Van hätten handwerkstypische Merkmale vorliegen müssen (bspw. Schränke mit Werkzeug). Weiterhin besaß der Kläger kein Kfz im Privatvermögen.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202350106/