Privatnutzung von Firmenwagen? BFH verschärft Anforderungen für Unternehmer!

Wer als Einzelunternehmer ein betriebliches Fahrzeug – etwa einen Pick-up – besitzt, muss grundsätzlich von einer privaten Mitbenutzung ausgehen. Das Finanzamt darf in diesem Fall die sogenannte 1%- Reglung anwenden und die Privatnutzung als Entnahme versteuern,  wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird. Selbst rein berufliche Nutzung während der Arbeitszeiten reicht nicht aus, um den Anscheinbeweis zu widerlegen.


Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind ohne Fahrtenbuch automatisch steuerpflichtig – selbst mit Werbebeschriftung und beruflicher Dauerverwendung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.1.2025 – III R 34/22; NWB

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