Rückbauanspruch des Vermieters erst bei sicherer Entstehung aktivieren!
Bilanzierende Vermieter dürfen einen Rückbauanspruch gegenüber dem Mieter nicht vorschnell als Forderung aktivieren. Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine Aktivierung erst zulässig, wenn der Anspruch am Bilanzstichtag so gut wie sicher entstanden ist. Besteht der Anspruch nur unter einer aufschiebenden Bedingung, greift das bilanzrechtliche Realisationsprinzip. Für Vermieter, Immobiliengesellschaften, Zwischenmieter und Unternehmen mit Mietverträgen über Grundstücke, Infrastrukturanlagen oder Rückbauverpflichtungen ist die richtige bilanzielle Einordnung entscheidend.
Lassen Sie Rückbauansprüche, Rückstellungen, Forderungsaktivierung und Mietvertragsgestaltungen frühzeitig steuerlich bei uns prüfen, um Bilanzierungsfehler und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Quelle: BFH, Urteil vom 27.1.2026 - IX R 33/22; NWB