Grunderwerbsteuer bei Wohnungsrecht richtig berechnen!

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft und dabei ein persönliches Wohnungsrecht übernimmt, muss mit einer höheren Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer rechnen. Nach der BFH-Rechtsprechung kann neben dem Kaufpreis auch der kapitalisierte Wert des Wohnungsrechts zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehören. Das gilt insbesondere, wenn der Käufer bestehende Belastungen wie Wohnungsrecht oder Nießbrauch im Rahmen des Grundstückskaufs übernimmt.

Für Immobilienkäufer, Verkäufer, Investoren und Eigentümer ist die steuerliche Prüfung vor Vertragsabschluss besonders wichtig. 

Lassen Sie Grundstückskaufverträge, Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte und die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage frühzeitig steuerlich prüfen, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden und Immobilienübertragungen rechtssicher zu gestalten.

Quelle: BFH, Urteil vom 22.10.2025 - II R 32/22; NWB

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