Säumniszuschläge von 1 % pro Monat bleiben rechtens – trotz Zinswende!

Wer Steuern verspätet zahlt, muss auch weiterhin mit 1 % Säumniszuschlag pro Monat rechnen. Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist dieser Zinssatz angesichts der seit Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich gestiegenen Marktzinsen verfassungsgemäß. Die Niedrigzinsphase sei vorbei – ein Liquiditätsvorteil durch verspätete Zahlung sei damit realistisch zu bewerten. Dennoch bestehen Zweifel an der konkreten Berechnung in Einzelfällen, insbesondere bei rückwirkend gewährten Aussetzungen der Vollziehung.

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Ob Säumniszuschläge, Vollstreckung oder Sicherheitsleistungen – wir prüfen Ihre Steuerbescheide rechtlich fundiert und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt. 

Quelle: BFH, Beschluss vom 21.3.2025 – X B 21/25 (AdV); NWB

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