Schenkung von KG-Anteilen steuerlich richtig gestalten!

Wird ein KG-Anteil verschenkt, kann grundsätzlich eine erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen in Betracht kommen. Befindet sich im Betriebsvermögen der KG jedoch eine Beteiligung an einer KGaA, deren Vermögen überwiegend aus Wertpapieren oder anderem Verwaltungsvermögen besteht, kann die steuerliche Privilegierung nach der BFH-Rechtsprechung ganz oder teilweise entfallen.

Für Unternehmer, Gesellschafter, Familienunternehmen und Vermögensnachfolger ist die richtige Strukturierung von Schenkungen und Unternehmensnachfolgen entscheidend. 

Lassen Sie KG-Anteile, KGaA-Beteiligungen, Verwaltungsvermögen und schenkungsteuerliche Begünstigungen frühzeitig steuerlich prüfen, um Steuerbelastungen zu vermeiden und die Vermögensübertragung rechtssicher zu gestalten.

Quelle: BFH, Urteil vom 26.2.2025 – II R 54/22; NWB

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