Schenkungsteuer bei GmbH-Anteilen: BFH zur Werterhöhung zugunsten von Mitgesellschaftern!
Verkauft ein GmbH-Gesellschafter seine Anteile verbilligt an die GmbH, kann dies eine Schenkungsteuer zugunsten der übrigen Mitgesellschafter auslösen. Der BFH stellt klar: Bereits die mögliche Werterhöhung der verbleibenden GmbH-Anteile kann steuerlich relevant sein – auch ohne ausdrückliche Bereicherungsabsicht des Verkäufers. Besonders für Gesellschafter, Unternehmer, Familiengesellschaften und Nachfolgegestaltungen ist diese Rechtsprechung bei Anteilskäufen, disquotalen Leistungen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen von großer Bedeutung.
Entscheidend sind eine saubere Bewertung der GmbH-Anteile, der richtige steuerliche Stichtag und eine vertraglich nachvollziehbare Dokumentation der Ausgeglichenheit der Leistungen. Wer Schenkungsteuer-Risiken bei GmbH-Anteilen, Unternehmensnachfolge oder Gesellschafterwechsel vermeiden will, sollte geplante Transaktionen frühzeitig steuerlich prüfen lassen und Verträge rechtssicher gestalten.
Quelle: BFH, Urteil vom 23.9.2025 – II R 19/24; NWB