Schenkungsteuer bei GmbH-Anteilen: Werterhöhung durch Verkauf unter Wert kann steuerpflichtig sein!

Der BFH stellt klar: Verkauft ein Gesellschafter GmbH-Anteile an die GmbH selbst zu einem zu niedrigen Preis, kann das bei den übrigen Gesellschaftern eine schenkungsteuerpflichtige Werterhöhung auslösen. Eine Bereicherungsabsicht ist dafür nicht erforderlich – entscheidend ist allein die Wertsteigerung der verbleibenden Beteiligungen (auch bei mittelbarer Beteiligung, z. B. über eine KG).

Wichtig: Nicht automatisch zählt nur die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert, sondern die tatsächlich eingetretene Werterhöhung der begünstigten Anteile. Sie planen Anteilsübertragungen, Rückkauf eigener Anteile oder Umstrukturierungen?

Lassen Sie die Schenkungsteuer-Folgen frühzeitig prüfen und lassen Sie sich bei uns beraten!

Quelle: BFH, Urteil vom 10.4.2024 – II R 22/21; NWB

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