Schließung von Fitnessstudio während Corona Lockdown

Wenn ein Fitnessstudio aufgrund des Corona Lockdowns zur Schließung gezwungen war, dann muss es keine Umsatzsteuer auf die Beiträge bezahlen, die es weiterhin von den Mitgliedern einnimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Studio Online Kurse oder eine Verlängerung der Mitgliedschaft als Alternative anbietet. Diese Ersatzleistungen können die eigentliche Leistung nicht ersetzen. Das FG Hamburg entschied nun, dass in diesem Fall also keine Leistung vorliegt.

 

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datenbank.nwb.de/Dokument/1017351/

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