Sind Streubesitzdividenden steuerpflichtig

Dividenden sind steuerpflichtig, wenn diese eine KG von einer anderen KG erhält und die Beteiligung an der anderen KG weniger als 10% beträgt. Dies wird auch ""Streubesitzdividende"" genannt. Bei einer Beteiligung von mehr als 10% ist von einer Steuerfreiheit von 95 % auszugehen.

Bei der Beteiligung kommt es allerdings nicht auf das zivilrechtliche Eigentum an, sondern auf das wirtschaftliche. Dies entschied der BFH im Falle einer GmbH, die an einer AG im Jahre 2013 zu 9,898 % beteiligt war und mit Kaufvertrag vom 16.12.2013 weitere Aktien kaufte, so dass sie auf eine Beteiligung von insgesamt 0,10625 % kam. Der Vertrag stand allerdings unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung, welche erst im Jahre 2014 korrekt erfolgte. Das Finanzamt nahm aufgrund des fehlenden Eigentumes eine Beteiligung von unter 10% an und damit einer steuerpflichtige Streubesitzdividende.

Der BFH gab der GmbH als Klägerin statt und entschied, dass es nicht auf das zivilrechtliche Eigentum ankommt, welches erst im Jahre 2014 erlangt wurde, sondern auf das wirtschaftliche Eigentum. Dieses wurde bereits mit Vertragsschluss erlangt.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310171/

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