Sind zurückgezahlte Erstattungszinsen negative Einnahmen aus Kapitalvermögen?

Wenn ein Steuerpflichtiger, aufgrund einer zu seinen Ungunsten geänderten Steuerfestsetzung, Erstattungszinsen wieder zurückzahlen, so können diese im Jahr der Rückzahlung als negative Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass dieselbe Bemessungsgrundlage und der selbe Zeitraum der Verzinsung vorliegen.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310177/

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