Solidaritätszuschlag bleibt rechtmäßig – Finanzverwaltung weist alte Einsprüche zurück!

Die Finanzverwaltung hat per Allgemeinverfügung alle offenen Einsprüche gegen den Solidaritätszuschlag für Jahre vor 2020 abgewiesen. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bestätigt haben. Damit gelten alle Einsprüche und Aufhebungsanträge wegen vermeintlicher Verfassungswidrigkeit als erledigt.

Betroffene Steuerpflichtige können innerhalb eines Jahres Klage beim Finanzgericht einreichen.

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Quelle: Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.8.2025; NWB

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