Spekulationsgewinn bei Verkauf einer Immobilie nach Trennung

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren unterliegt der Steuer, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird. Dies gilt auch, wenn ein Eherpartner nach der Trennung auszieht und nach Androhung der Zwangsverteigerung seinen Anteil an den anderen Partner verkauft.

Der BFH stellte fest, dass eine wirtschaftliche oder emotionale Zwangslage für die Beurteilung eines Spekulationsgewinnes unbeachtlich ist

Tipp: Im unglücklichen Falle einer solchen Scheidung und Trennung sollte der Verkauf stattfinden, solange beide Partner noch im Haus wohnen.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310082/

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