Spekulationssteuer bei Immobilienübertragung: Steuerfallen rechtzeitig vermeiden!
Spekulationssteuer bei teilentgeltlicher Immobilienübertragung: Wird eine Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist auf Kinder übertragen und übernimmt das Kind ein Darlehen, kann dies zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgewinn führen. Grund: Die Übertragung wird steuerlich in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Beim entgeltlichen Teil entsteht ein Spekulationsgewinn, wenn der Veräußerungspreis die anteiligen Anschaffungskosten übersteigt.
Für Eigentümer bedeutet das: Auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge können hohe Steuerbelastungen drohen – zusätzlich zur möglichen Schenkungsteuer. Besonders relevant ist dies für Familien, die Immobilienwerte strategisch weitergeben möchten.
Sichern Sie sich rechtzeitig steuerliche Beratung zur Immobilienübertragung, Nachfolgeplanung und Steueroptimierung. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen legale Gestaltungsmöglichkeiten, um unnötige Steuerfallen zu vermeiden.
Quelle: BFH, Urteil vom 11.3.2025 – IX R 17/24; NWB