Steueränderungsgesetz 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer, Vereine und Gastronomie!
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Geplant sind umfassende steuerliche Anpassungen, die Arbeitnehmer, gemeinnützige Organisationen und die Gastronomie spürbar entlasten sollen. Kernpunkte sind die einheitliche Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,38 € pro Kilometer ab 2026, eine unbefristete Mobilitätsprämie sowie die geplante Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants auf 7 %. Auch Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sollen zum Jahresbeginn 2026 steigen.
Gemeinnützige Vereine profitieren zusätzlich durch steuerliche Verbesserungen: E-Sport soll künftig als gemeinnützig anerkannt werden, die Grenze für zeitnahe Mittelverwendung steigt auf 100.000 €, und Einnahmen aus Photovoltaik bleiben unschädlich. Für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird die Freigrenze auf 50.000 € erhöht, was Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
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Quelle: Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025; NWB