Steueränderungsgesetz 2025 – Wichtige Steuerentlastungen ab 2026!
Das Steueränderungsgesetz 2025 ist beschlossen und bringt ab dem 1.1.2026 wichtige Änderungen für Arbeitnehmer, Unternehmen, Gastronomie und Vereine. Kernpunkte sind die einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Kilometer, die unbefristete Mobilitätsprämie sowie der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie (auch für Bäckereien, Metzgereien, Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung). Zusätzlich steigen Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale.
Im Gemeinnützigkeitsbereich werden u. a. E-Sport als gemeinnützig anerkannt, Freigrenzen (zeitnahe Mittelverwendung, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) angehoben und Photovoltaikanlagen steuerlich erleichtert. Weitere Neuerungen betreffen den zusätzlichen Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen, höhere Abzugsmöglichkeiten für Parteispenden sowie einen festen Unterkunftskosten-Höchstbetrag bei doppelter Haushaltsführung im Ausland.
Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die Änderungen ab 2026 konkret für Sie haben? Wir beraten Sie praxisnah und helfen bei der steueroptimalen Umsetzung. Kontaktieren Sie uns für eine kurze Einschätzung.
Quelle: Steueränderungsgesetz 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363; NWB