Steuerbescheid erhalten? Fristen kennen & bares Geld sparen!
Achtung bei Steuerbescheiden: Die gesetzliche Zugangsvermutung besagt, dass ein Steuerbescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post (ab 2025: vier Tage) als zugestellt gilt – selbst wenn an Wochenenden keine Post zugestellt wird. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Frist auch dann greift, wenn keine tägliche Postzustellung erfolgt. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater einreicht, riskiert daher schnell eine versäumte Einspruchsfrist und finanzielle Nachteile.
Unser Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf Postlaufzeiten! Lassen Sie Ihre Steuerbescheide frühzeitig prüfen und Fristen professionell überwachen. So schützen Sie sich vor teuren Fehlern.
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Quelle: BFH, Urteil vom 20.2.2025 – VI R 18/22; NWB