Steuerfrei durch ausländische Betriebsstätte – BFH bestätigt Vorteile im internationalen Steuerrecht!
Grenzüberschreitend tätig? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, wann ausländische Betriebsstätten im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (z. B. DBA Schweiz) zu einer Steuerfreistellung in Deutschland führen. Liegen die Voraussetzungen vor – wie eine feste Geschäftseinrichtung im Ausland mit dauerhafter Verfügungsmacht und Nutzung für wesentliche unternehmerische Tätigkeiten – bleiben die Gewinne in Deutschland steuerfrei (nur Progressionsvorbehalt). Entscheidend ist die „Verwurzelung“ des Unternehmens am Standort, nicht nur Nebentätigkeiten, und eine Mindestdauer von sechs Monaten.
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Quellen: BFH, Urteile vom 18.12.2024 – I R 47/21 (Betriebsstätte eines Taxiunternehmens in den Räumen einer Taxizentrale) und I R 39/21 (zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte); NWB