Steuerfreie Wallbox & Ladestrom 2026 – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen!
Das aktuelle BMF-Schreiben schafft Klarheit zur Steuerbefreiung beim Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Arbeitgeber können das Aufladen im Betrieb sowie die Überlassung einer Wallbox steuerfrei gewähren – zusätzlich zum Arbeitslohn. Auch die Erstattung von Stromkosten für zu Hause geladene Dienstwagen ist steuerfrei möglich. Besonders relevant: neue Wahlrechte zur Ermittlung der Stromkosten (tatsächliche Kosten oder Strompreispauschale ab 2026). Diese Regelungen betreffen Dienstwagen, private E-Fahrzeuge sowie bestimmte schnelle E-Bikes.
Für Unternehmen, Geschäftsführer und Arbeitnehmer mit E-Dienstwagen bieten sich erhebliche steuerliche Vorteile – insbesondere bei der 1 %-Regelung, Fahrtenbuchmethode und Stromkostenerstattung. Entscheidend ist die korrekte lohnsteuerliche Gestaltung, da die Steuerbefreiung nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn greift.
Lassen Sie Ihre E-Mobilitätsstrategie und Gehaltsbestandteile jetzt steuerlich prüfen und optimal strukturieren.
Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2025 – IV C 5 – S 2334/00087/014/013; NWB