Steuerfreiheit von Zahlungen aus Stipendien
Zahlungen aus Stipendien sind grundsätzlich steuerfrei, sofern sie aus öffentlichen Mitteln stammen.
Der Klägerin wurde für ihre Promotion ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln gewährt (800,- Euro mtl.). Voraussetzung dafür war, dass die Klägerin sich zudem ein Stipendium aus privater Hand organisierte (ebenfalls 800,- Euro mtl.). Dies tat die Klägerin. Das FA und nach erstinstanzlicher Klage auch das FG erfassten die Zahlungen des privaten Stipendiums allerdings als freiberufliche Einkünfte.
Der BFH entschied, dass die Sache an das FG zurückgewiesen werden muss, um zu ermitteln, ob die Klägerin eine Gegenleistung für das Stipendium erbringen musste. Grundsätzlich können (private) Zahlungen aus Stipendien steuerbar sein. Allerdings reicht die Widmung der gesamten Arbeitskraft für das Stipendium nicht aus.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310042/