Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen: Das müssen Unternehmen und Anleger jetzt wissen!

Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. aktualisiert. Neben der Einordnung als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut stehen neue Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten im Fokus – insbesondere bei Nutzung ausländischer Handelsplattformen. Steuerpflichtige, die Krypto-Assets im Betriebs- oder Privatvermögen halten, müssen ihre Transaktionen umfassend dokumentieren, insbesondere bei Airdrops, Hard Forks oder Lending-Aktivitäten.

Kryptosteuer einfach verstehen und rechtssicher handeln: Wer als Unternehmer oder Investor steuerliche Risiken vermeiden will, sollte auf eine strukturierte Verfahrensdokumentation, klare Bilanzierung und eine präzise Erfassung von Ein- und Verkäufen achten. Jetzt professionelle Beratung sichern – wir unterstützen Sie bei der steuerkonformen Einordnung Ihrer Krypto-Aktivitäten!

BMF, Schreiben vom 6.3.2025 - IV C 1 – S 2256/00042/064/043;

 

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