Steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften!

Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auf eine andere Personengesellschaft kann steuerneutral erfolgen, wenn das Teilentgelt den Buchwert nicht übersteigt. Der BFH stärkt damit die steuerliche Gestaltung bei Mitunternehmerschaften, GmbH & Co. KG, Sonderbetriebsvermögen und unternehmerischen Umstrukturierungen.

Für Gesellschafter, Unternehmer und Personengesellschaften ist die richtige steuerliche Einordnung entscheidend, um eine ungewollte Aufdeckung stiller Reserven und Sonderbetriebsgewinne zu vermeiden. Lassen Sie Übertragungen von Grundstücken, Betriebsvermögen und Wirtschaftsgütern frühzeitig steuerlich prüfen, um Umstrukturierungen rechtssicher und steuerlich optimiert umzusetzen.

Quelle: BFH, Urteil vom 11.12.2025 – IV R 17/23; NWB

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