Steuerpflicht von Online-Poker-Gewinnen
| Gewinne eines "Onlinepokerspielers" können grundsätzlich als sog. "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" als Einkommen besteuert werden. Dies entschied der BFH bei einem Mathematikstudent, der im gesamten Jahr 2009 einen Gewinn von über 80.000 EUR machte. Dabei kam er auf 673 Stunden Spielzeit (Juli-Dezember 2009) und einem Gewinn von 60.000 EUR in den Monaten Oktober bis Dezember 2009. Das FG ging daher ab Oktober 2009 von einer gewerblichen Tätigkeit aus. Grundsätzlich bleiben Gewinne und Verluste aus einem Onlinepokerspiel für Hobbyspieler weiterhin nicht steuerbar. Die Abgrenzung kann anhand von der strukturellen Vergleichbarkeit mit einem Gewerbe, sowie der Planmäßigkeit des Handelns und die Ausnutzung des Marktes, sowie die Zeit und das Geld, das investiert wird erfolgen. |