Steuerreform 2025: Pendler, Gastronomie und Ehrenamt profitieren!
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Bundesrat weitreichende steuerliche Entlastungen beschlossen, die ab dem 01.01.2026 greifen. Kernpunkte sind die dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 %. Davon profitieren insbesondere Arbeitnehmer, Berufspendler, Gastronomiebetriebe, Bäckereien, Caterer sowie Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Darüber hinaus stärkt das Gesetz das Ehrenamt durch höhere Pauschalen und Freigrenzen und bringt steuerliche Verbesserungen bei Gewerkschaftsbeiträgen und Parteispenden. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten die neuen Regelungen frühzeitig prüfen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Lassen Sie sich jetzt beraten, wie sich das Steueränderungsgesetz 2025 konkret auf Ihre Steuerlast und Ihre Gestaltungsoptionen auswirkt.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 19.12.2025; NWB