Steuervorteile für Flugschulen: Privatpiloten-Ausbildung unterliegt der Umsatzsteuer!

Flugschulen aufgepasst: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Flugunterricht zum Erwerb der Privatpilotenlizenz umsatzsteuerpflichtig ist. Anders als Schul- oder Hochschulunterricht fällt die Ausbildung für Hobbypiloten nicht unter die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Dadurch entsteht ein klarer Vorteil für Flugschulen: Sie dürfen die Vorsteuer für angeschaffte Flugzeuge und andere Betriebsausgaben geltend machen.

Dieses Urteil bringt mehr Planungssicherheit für gemeinnützige Luftsportvereine und kommerzielle Flugschulen. Wichtig: Auch das sogenannte Bescheinigungsverfahren bleibt weiterhin erforderlich, um im Ausnahmefall Steuerfreiheit zu erlangen – liegt diese nicht vor, greift die Umsatzsteuerpflicht.

BFH, Urteil vom 13.11.2024 - XI R 31/22

Mehr über Steuern, Recht und Wirtschaft