Umsatzsteuer bei Auslagerung des Fußballbetriebs richtig prüfen!

Lagert ein Sportverein den Spielbetrieb seiner Fußballmannschaft auf eine GmbH aus und überlässt er Stadiontribüne, Flutlichtanlage oder andere Vereinsanlagen unentgeltlich zur Nutzung, kann dies umsatzsteuerliche Folgen haben. Zwar liegt nach der BFH-Rechtsprechung nicht automatisch eine umsatzsteuerbare Entnahme vor, jedoch kann eine Vorsteuerberichtigung erforderlich werden.

Für Sportvereine, gemeinnützige Vereine, Fußballvereine und ausgelagerte Spielbetriebs-GmbHs ist die richtige umsatzsteuerliche Einordnung entscheidend. 

Lassen Sie Ausgliederungen, Nutzungsüberlassungen, Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung frühzeitig bei uns prüfen, um Rückzahlungen an das Finanzamt, Steuerrisiken und unerwartete Belastungen zu vermeiden.

Quelle: BFH, Urteil vom 6.11.2025 – V R 36/23; NWB

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