Umsatzsteuer bei Online-Veranstaltungen richtig anwenden!!

Online-Veranstaltungen, Live-Streaming und Hybrid-Events stellen viele Veranstalter vor umsatzsteuerliche Fragen: Wo liegt der Leistungsort? Wann gilt der Regelsteuersatz, wann ist eine Steuerbefreiung oder Steuersatzermäßigung möglich? Das aktuelle BMF-Schreiben unterscheidet klar zwischen vorproduzierten Inhalten (abrufbare Aufzeichnungen, Rundfunk- bzw. Fernsehdienstleistungen) und Live-Streaming-Angeboten mit unmittelbarer menschlicher Beteiligung – jeweils mit unterschiedlichen Folgen für den Ort der Leistung und die Umsatzsteuerpflicht.

Gerade im Kultur- und Wissenschaftsbereich, bei Konzerten, Theater-Streams, Online-Kursen oder ärztlichen Online-Sprechstunden können sich Chancen für Umsatzsteuerbefreiungen oder ermäßigte Steuersätze ergeben. Gleichzeitig drohen Risiken beim Vorsteuerabzug oder bei fehlerhafter Einordnung von Online-Leistungen, insbesondere bei Kombinationen aus Live-Streaming und später abrufbaren Aufzeichnungen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Online-Veranstaltungen, Streaming-Modelle und digitalen Dienstleistungen umsatzsteuerlich rechtssicher zu strukturieren – von der Prüfung des Leistungsorts bis zur optimalen Nutzung von Steuerbefreiungen und Steuersatzermäßigungen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle steuerliche Beratung zu Ihren Online-Formaten.

Quelle: BMF-Schreiben vom 8.8.2025 – III C 3 – S 7117-j/00008/006/043; NWB

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