Umsatzsteuerfreiheit bei Bildungsleistungen ab 2025!
Das BMF konkretisiert die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ab 01.01.2025 (u. a. Schul-/Hochschulunterricht, Fortbildung, Umschulung, auch durch Privatlehrer). In vielen Fällen bleibt eine Bescheinigung der Landesbehörde Voraussetzung; begünstigt sind zudem nur solche Nebenleistungen, die für die Bildungsleistung unerlässlich sind (z. B. Unterrichtsmaterial, einfache Verpflegung im Seminarraum).
Für Umsätze bis 31.12.2027 wird es nicht beanstandet, wenn weiterhin die alte Rechtslage angewendet wird. Wichtig: Umsatzsteuerfreiheit kann den Vorsteuerabzug ausschließen und sollte daher strategisch geprüft werden.
Lassen Sie Ihre Bildungsleistungen, Nebenumsätze und Bescheinigungen umsatzsteuerlich einordnen und rechtssicher strukturieren.
Quelle: BMF-Schreiben vom 4.12.2025 – IV D 5 – S 2223/00044/030/052 und vom 5.12.2025 – IV C 2 - S 1900/01934/009/023; NWB