Umsatzsteuersatz auf Solaranlagen - BMF äußert sich

Das BMF hat sich in einem Schreiben zu der seit dem 01.01.2023 geltenden Steuerfreiheit für die Lieferung einer Photovoltaikanlage geäußert. Eine Anlage mit einer Leistung von unter 30 KW, die ab dem 01.01.2023 geliefert wurde wird mit 0 % Umsatzsteuer beziffert. Das heißt es ist auch kein Vorsteuerabzug mehr für Unternehmer möglich, da keine Vorsteuer gezahlt wird. Folglich muss auch der privat genutzte Strom nicht mehr versteuert werden. 

Wenn die Anlage allerdings vor dem 01.01.2023 erworben wurde und eine vollständige Zuordnung zum Unternehmen erfolgte, dann muss auch nach dem 01.01.2023 weiterhin der privat genutzte Strom versteuert werden. Wenn 90% des Stromes privat verwendet werden, dann führt dies zur Entnahme der gesamten Anlage. 
 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

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