Umzug wegen Homeoffice? Keine Steuererstattung für Wohnraumvergrößerung!

Wer in eine größere Wohnung zieht, um ein häusliches Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied: Solche Umzüge gelten als privat veranlasst – auch dann, wenn im neuen Zuhause erstmals ein separates Arbeitszimmer genutzt wird. Denn die Wahl der Wohnung ist eng mit privaten Lebensumständen verbunden und lässt keine eindeutige berufliche Veranlassung erkennen.

Unsere Empfehlung: Arbeitszimmer ja – Umzugskosten nein? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten.
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Quelle: BFH, Urteil vom 5.2.2025 – VI R 3/23; NWB

 

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