Verdeckte Einlage in die GmbH steuerlich richtig einordnen!

Eine verdeckte Einlage eines Gesellschafters in eine Kapitalgesellschaft führt bei der GmbH grundsätzlich nicht zu einer Einkommenserhöhung. Nach der BFH-Rechtsprechung gilt dies auch dann, wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist. Entscheidend ist, ob die verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters tatsächlich gemindert hat, etwa durch den Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Für Gesellschafter, GmbHs, Holdingstrukturen und Unternehmer ist die richtige steuerliche Behandlung verdeckter Einlagen besonders wichtig. 

Lassen Sie Einbringungen von GmbH-Anteilen, verdeckte Einlagen, Körperschaftsteuerfolgen und mögliche Veräußerungsgewinne frühzeitig steuerlich prüfen, um steuerliche Risiken zu vermeiden und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen rechtssicher umzusetzen, melden Sie sich gerne bei uns.

Quelle: BFH, Urteil vom 19.11.2025 – I R 40/23; NWB

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