Verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH: Unentgeltlicher Erwerb eigener Anteile mit 0 € bewertet!

Der unentgeltliche Erwerb eigener Anteile durch einen Alleingesellschafter kann zwar dem Grunde nach eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) darstellen – muss jedoch nicht zwingend zu einer steuerlichen Belastung führen. Das Finanzgericht Münster entschied: Hält ein Gesellschafter bereits sämtliche Stimm- und Gewinnrechte, weil die übrigen Anteile von der GmbH selbst gehalten werden, beträgt der Wert der verdeckten Gewinnausschüttung 0 €. Damit fällt keine Kapitalertragsteuer an. Das Urteil ist besonders relevant für GmbH-Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmer mit komplexen Beteiligungsstrukturen.

Die Entscheidung zeigt, wie wichtig die richtige steuerliche Einordnung bei Anteilsübertragungen, eigenen Anteilen der GmbH und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen ist. Fehler können zu erheblichen steuerlichen Risiken führen. 

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Quelle: FG Münster, Urteil vom 29.10.2025 - 9 K 1180/22 Kap; NWB

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